olidoc hat geschrieben: ↑07 Apr 2020, 12:20
An die Mitglieder des DIHK-Geld- und Kreditausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat heute einen weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen, um die bisherige Mittelstandslücke in der Unterstützung der Unternehmen bei den Corona-bedingten Ausfällen zu schließen. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Für den KfW-Schnellkredit stehen insgesamt 300 Milliarden € bereit.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
· Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
· Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
· Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
· Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
· Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
· Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
· Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Damit wurden von der Bundesregierung wesentliche Punkte umgesetzt, die wir aus vielen Gesprächen mit Unternehmen, vor allem auch aus dem DIHK-Geld- und Kreditausschuss, und den IHKs vernommen haben. Das gilt insbesondere für die 100 % Haftungsfreistellung und dafür, dass keine Sicherheiten gestellt werden müssen und keine Risikoprüfung erfolgt.
DIHK-Präsident Schweitzer hat sich persönlich für diese wichtige Ergänzung der bisherigen Maßnahmen eingesetzt. Ein erstes Statement finden Sie am Ende dieser Mail.
Am morgigen Dienstag werden wir wieder mit den Vorsitzenden des DIHK-Geld- und Kreditausschusses und des DIHK-Mittelstandsausschusses über aktuelle Entwicklungen sprechen. Ein wichtiges Thema wird der KfW-Schnellkredit sein. Sicherlich stellt er einen signifikanten Fortschritt in der Schließung der Mittelstandslücke dar, es wird aber über manche Punkte noch zu reden sein, wie etwa die Gewinn-Voraussetzung.
Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Rückmeldungen aus der Praxis – und halten Sie auf dem Laufenden!
Beste Grüße,